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Mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag

Findet ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der seinen Vorstellungen entspricht, und ist dieser zur entgeltlichen Arbeitsleistung bereit, so kommt es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Bereits während des Vorstellungsgespräches kann ein Arbeitsverhältnis zustande kommen.

Möchte sich der Arbeitgeber nicht gleich binden, so ist von jeglichen mündlichen Zusagen bezüglich der Eignung des Kandidaten und seiner Anstellung abzuraten. (mehr …)

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