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TOP 2009 – Steuern

Auf Grund der neuen Regelung (Bürgerentlastungsgesetz) können ab dem Jahr 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.

Gesetzlich Versicherte können alle Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen, während Privat Versicherte nur einen Teil anrechnen können. Beispiel: Ausgaben für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein-Bett-Zimmer gehören nicht zu den abzugsfähigen Ausgaben und können danach bei privat Versicherten nicht steuerlich abgesetzt werden.

Sonstige Aufwendungen zur Vorsorge wie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind nach der neuen Regelung nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht erreicht sind.

Die Höchstgrenzen betragen 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2.800 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen). Für Verheiratete gilt bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag.

Top 2008 – Pendlerpauschale

Am 09.12.2008 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung: die Kürzung der Pendlerpauschale ist unwirksam.

Praktisch bedeutet das, dass die alte Pendlerpauschale rückwirkend ab 2007 wieder gilt.

Der Bürger kann in der Steuererklärung wieder die Entfernungspauschale absetzen.

Die nicht anerkannten Entfernungskilometer für das Jahr 2007 werden erstattet.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen.

Es muss eine Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 und die Erstattung durch das Finanzamt erfolgen.

Die Bundesregierung kann nunmehr eine neue Regelung bzgl. der Kilometerpauschale treffen. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.

Top 2008 – Steuer-Identifikationsnummer

Am 1. August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern mit der Zustellung der neuen persönlichen Steuer-Identifikationsnummer, kurz TIN (Taxification Identification Number), begonnen.

Bis zum 31.12.2008 erhält jeder Steuerpflichtige eine 11-stellige Nummer (Steuer-ID).

Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer, die für die Einkommensteuer verwendet wird.

Die neue Steuer-ID wird allen natürlichen Personen von Geburt an einmalig erteilt und gilt unverändert ein Leben lang bis maximal 20 Jahre nach dem Tod.

Die Steuer-Identifikationsnummer ist zukünftig bei allen Erklärungen, Mitteilungen und Anträgen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.

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