Mit dem Erwerb einer Wohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft.

Es geht hier nicht nur um ein friedliches Zusammenleben mit der Nachbarschaft, sondern auch um die gesamtschuldnerische Haftung.

Die Bedeutung lässt sich am besten durch ein Beispiel erklären:

Das Dach musste dringend repariert werden. Der Dachdecker hat seine Arbeit getan und will selbstverständlich Geld dafür. Einer der Wohnungseigentümer ist nicht gewillt oder nicht in der Lage, seinen Anteil zu erbringen. Den Handwerker interessiert dies jedoch nicht.

Wenn einer nicht zahlt, dann kann der Handwerker sein Geld ausschließlich von Ihnen fordern.

Selbstverständlich können Sie die Erstattung der Summe, die Sie „zuviel“ zahlen von der Eigentumsgemeinschaft verlangen.

Allerdings um den säumigen Zahler zur Kasse zu bitten, sind in meisten Fällen anwaltliche Hilfe und/oder gerichtliche Maßnahmen erforderlich. Und das kostet zusätzlich!

Daher sind Sie für solche Situationen gut geschützt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Hier klären Sie am besten mit dem Versicherungsberater im Voraus ab, dass auch Streitigkeiten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes vom Vertrag umfasst sind.

Denn in den Situationen, in denen Sie für andere mitbezahlen müssen, ist ein schnelles Handeln vonnöten, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Handlungen fallen dann leichter, wenn damit keine zusätzlichen Kosten verbunden sind.

Unser Team hilft Ihnen gern mit der schnellen und effektiven Beitreibung der Forderungen.

Die Wohnungseigentümer besitzen Miteigentumsanteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Sie handeln in dieser Hinsicht als eine Gemeinschaft.

An den Kosten, die für die Instandhaltung aufgewendet werden, müssen sich alle Wohnungseigentümer beteiligen.

Damit die notwendigen Reparaturen jederzeit gemacht werden können, wird in der Regel ein Fond gebildet, auf den regelmäßig ein bestimmter Betrag eingezahlt wird.

Diesen Fond nennt man Instandhaltungsrücklage.

Wenn Sie im Begriff sind, eine Eigentumswohnung zu erwerben, empfehlen wir Ihnen, sich über das Vorhandensein der Rücklagen und Ihre Beitragsleistung zu erkundigen. Lassen Sie sich die angesparte Rücklage auch belegen. Dies geschieht z. B. mittels Vorlage des Kontoauszuges.

Bei relativ neuen Gebäuden kann es vorkommen, dass die Instandhaltungsrückstellung noch nicht gebildet wurde.

Man soll jedoch damit rechnen, dass die Rücklage in der nahen Zukunft angespart werden muss und die entsprechenden Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer zu erfolgen haben.

Wenn es um ein älteres Haus handelt und keine Rücklage angespart wurde, ist äußerste Vorsicht geboten. Denn es kann passieren, dass dringende Reparaturen an der Heizung, dem Dach usw. erforderlich werden.

Für die Bezahlung dieser Reparaturen werden sogenannte Sonderumlagen angeordnet.

Für die Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass auf einmal ziemlich hohe Summen gezahlt werden müssen.

Die Bedeutung, ein Teil vom Ganzen zu sein, kommt in vielen Situationen zur Geltung.

So müssen z. B. bestimmte gewünschte Änderungen am Objekt, die außerhalb der Wohnung vorgenommen werden, zunächst von den anderen Miteigentümern genehmigt werden (SAT-Anlage, Markise usw.).

Es findet regelmäßig eine Eigentümerversammlung statt. Hier bestimmen die Eigentümer die Regeln der Hausordnung und des gemeinsamen Wirtschaftens. Unter dem Wirtschaften sind zum Beispiel Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten, anstehende Reparaturen am Haus, Instandsetzungsarbeiten, technische Veränderungen zur Energieeinsparung usw. gemeint.

Die Entscheidungen der Wohnungseigentümer werden protokolliert.

Wichtig!
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie immer um die Durchsicht der letzten Protokolle der Eigentümerversammlung bitten und diese aufmerksam lesen. Hier können Sie sich über die zusätzlichen Kosten der Instandsetzung und/oder Instandhaltung informieren, die auf Sie als zukünftiger Eigentümer zukommen werden.

Der Kauf einer Wohnung unterscheidet sich in wichtigen Details von dem Kauf eines Hauses.

Wenn Sie eine Wohnung erwerben, bekommen Sie nur einen Teil vom Ganzen.

Denn es gibt noch weitere Wohnungseigentümer, deren Interessen auch berücksichtigt werden müssen.

Eines der wichtigen Details, auf die Sie beim Wohnungskauf achten sollten, ist eine sogenannte Teilungserklärung.

In diesem Dokument können zum Beispiel folgende Punkte geregelt werden: die Zuordnung von Stellplätzen, die Gartennutzung usw.

Eine der oft gestellten Fragen an uns lautet:

Ich komme aus … (Nicht-EU-Land). Bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland, wenn ich dort eine Immobilie bzw. Immobilien erwerbe?

Unsere Antwort darauf lautet, wie so oft, “es kommt darauf an”.

Der Erwerb von Immobilien allein berechtigt einen Ausländer nicht zum Erhalt eines Aufenthaltstitels in Deutschland.

Wenn der Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit einer selbständigen Geschäftstätigkeit in Deutschland steht oder gar diese begründet (z.B. ein Hotel), dann gibt es die Möglichkeit, auf Grund dieser Tätigkeit einen Aufenthaltstitel für Selbständige (siehe Artikel: Aufenthaltserlaubnis für Selbständige - Grundsätze) zu erhalten.