07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

TOP 2009 – Erbrecht

Ab 1. Januar 2010 gelten die Änderungen im Erbrecht.

Bitte lassen Sie sich beraten, wenn erbrechtliche Themen für Sie relevant sind, die Neuerungen könnten wichtige Folgen für Sie haben.

Sehr wichtig ist z. B. die Änderung der Verjährungsfristen. In vielen Fällen wurde sie bei erbrechtlichen Ansprüchen von 30 auf 3 (!) Jahre verkürzt.

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen