Zu der Arbeitszeit gehört die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen und Unterbrechungen. Das Gesetz formuliert einfach.

In der Praxis empfiehlt es sich dennoch genauer hinzuschauen. Den ganzen Beitrag lesen »

Probezeit wird oft mit Wartezeit verwechselt.

Bei der Probezeit handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Frist am Anfang eines Arbeitsverhältnisses - Innerhalb dieser Frist gelten verkürzte Kündigungsfristen. Den ganzen Beitrag lesen »

Die Leiharbeit ist in der juristischen Fachsprache unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bekannt.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden zwei Verträge zwischen drei Akteuren geschlossen. Beteiligt an der Leiharbeit sind: der Leiharbeitnehmer (= Person, die die Arbeitsleistung bringt), der Verleiher (= der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und der Entleiher (= Kunde des Verleihers). Den ganzen Beitrag lesen »

Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers.

Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit.

Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen. Den ganzen Beitrag lesen »

Das Bundesurlaubsgesetz kann diese Frage nur zum Teil beantworten. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes regelt den sogenannten Mindesturlaub, der jedem Arbeitnehmer im Jahr zusteht. Das Gesetz spricht dabei von 24 Tagen, geht aber von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus. Den ganzen Beitrag lesen »

Legt eine Vertragspartei der anderen vorformulierte Bedingungen zur Unterschrift vor und sind oder werden diese für eine Vielzahl von Verträgen verwendet, handelt es sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt - AGB). Den ganzen Beitrag lesen »

Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes stellt der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages für den Gesetzgeber den Regelfall dar. Den ganzen Beitrag lesen »

Ist das Ende eines Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt, handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag. Den ganzen Beitrag lesen »

Findet ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der seinen Vorstellungen entspricht, und ist dieser zur entgeltlichen Arbeitsleistung bereit, so kommt es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Bereits während des Vorstellungsgespräches kann ein Arbeitsverhältnis zustande kommen.

Möchte sich der Arbeitgeber nicht gleich binden, so ist von jeglichen mündlichen Zusagen bezüglich der Eignung des Kandidaten und seiner Anstellung abzuraten. Den ganzen Beitrag lesen »

Eine Situation aus der Perspektive des Arbeitgebers:

Sie kündigen den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitnehmers und wollen den Arbeitnehmer bis zum tatsächlichen Ablauf des Arbeitsvertrages von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen.

Während der Zeit der Freistellung wird das volle Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Sie sollten auf jeden Fall überprüfen, ob dem Arbeitnehmer noch Urlaub zusteht.

Denn eine Freistellung des Arbeitnehmers nach der Kündigung ist nicht ohne Weiteres als Urlaubserteilung anzusehen.

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