TOP 2009 – Strafrecht
Durch die sogenannte „Kronzeugen“-Regelung soll die Kooperationsbereitschaft der Straftäter honorieret werden.
Wenn der Straftäter hilft, eine schwere Straftat aufzuklären oder zu verhindern, haben ab jetzt die Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder ganz von Strafe absehen.
Durch eine weitere Reform des Strafprozessrechts wurden die Rechte der Zeugen gestärkt.