TOP 2009 – Zwangsvollstreckungsrecht
Das Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (erst ab 01.01.2013 in Kraft).
Dank der Neuregelung können die Gerichtsvollzieher erstmals von dritter Seite (z. B. bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt) Informationen über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeug des Schuldners einholen.
Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) sowie das Schuldnerverzeichnis soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit verwaltet werden. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle.