Nach dem Gesetz braucht ein Ausländer1 für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen sogenannten Aufenthaltstitel.

Es gibt unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln. Diese sind:

Von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels gibt es aber Ausnahmen. Das bekannteste Beispiel ist die Regelung für die EU-Bürger. Man kann aber auch durch eine Rechtsverordnung oder auf Grund eines Abkommens von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden.

[1] Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz http://dejure.org/gesetze/GG/116.html ist.

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