Was ist ein Aufenthaltstitel?
Kategorie Ausländerrecht
Nach dem Gesetz braucht ein Ausländer1 für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen sogenannten Aufenthaltstitel.
Es gibt unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln. Diese sind:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels gibt es aber Ausnahmen. Das bekannteste Beispiel ist die Regelung für die EU-Bürger. Man kann aber auch durch eine Rechtsverordnung oder auf Grund eines Abkommens von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden.
[1] Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz http://dejure.org/gesetze/GG/116.html ist.
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