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TOP 2009 – Familienrecht

Die Reform betrifft z. B. das Unterhaltsrecht, den Zugewinnausgleich (Ausgleich vom Vermögen) sowie den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften).

Damit haben die grundlegenden Bereiche des Familienrechts eine Änderung erfahren.

Sollte Ihnen eine Scheidung bevor stehen oder diese bereits laufen, lassen Sie sich (evtl. nochmals) beraten, ob die Änderung der Gesetzeslage für Sie relevant sein könnte.

Ab diesem Jahr gelten auch neue (höhere) Beträge für den Kindesunterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle enthält nun die angepassten Unterhaltssummen.

Top 2008 – Unterhaltsrechtsreform

Unterhaltsrechtsreform, Januar 2008

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. Es brachte u.a. die Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht mit sich.

Der Kindesunterhalt hat nun Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.

Im 2. Rang befinden sich alle kinderbetreuenden Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren, gemeinsam oder allein ein Kind erziehen.

Im 3. Rang befindet sich bspw. der geschiedene Ehegatte, der nur verhältnismäßig kurz verheiratet war und keine Kinder betreut.

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