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Mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag

Findet ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der seinen Vorstellungen entspricht, und ist dieser zur entgeltlichen Arbeitsleistung bereit, so kommt es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Bereits während des Vorstellungsgespräches kann ein Arbeitsverhältnis zustande kommen.

Möchte sich der Arbeitgeber nicht gleich binden, so ist von jeglichen mündlichen Zusagen bezüglich der Eignung des Kandidaten und seiner Anstellung abzuraten. (mehr …)

Wie kündige ich meinen Job richtig – Arbeitgeberpflichten

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat auch der Arbeitgeber gewisse Pflichten zu erfüllen.

Sie als Arbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Herausgabe von Arbeitspapieren (Urlaubsbescheinigung / Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub, die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft usw.)

Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung auf Herausgabe von Arbeitspapieren nicht nachkommt, können Sie ihn gegebenenfalls unter Einschaltung des Gerichts dazu zwingen.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

Der erste Schritt nach der Kündigung eines Arbeitsvertrages

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie sind Arbeitnehmer. Sie waren mehrere Jahre bei einer Firma beschäftigt. Unerwartet erhalten Sie ein Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber, mit dem Inhalt, dass Ihr Arbeitsverhältnis nunmehr beendet wird.

Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass der gekündigte Arbeitnehmer zunächst nichts unternimmt. Diese Reaktion ist falsch.

Lassen Sie sich sofort nach Zugang des Kündigungsschreibens rechtlich beraten.

Denn hier laufen ggf. Fristen (z. B. 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage). Verstreichen diese Fristen, ohne dass der Arbeitnehmer rechtliche Schritte unternimmt, kann man gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen.

Die Forderungen, die dem Arbeitnehmer im Falle der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zustehen, können nicht mehr geltend gemacht werden. Darunter fällt bspw. auch der Anspruch auf Abfindung.

Fazit:

Bei Kündigung ist die unverzügliche Einholung eines rechtlichen Rates immer zu empfehlen.

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