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Wichtig! Halten Sie die Kündigungsfristen ein.

Anderenfalls kann das Arbeitsverhältnis nur dann „unbeschadet“ beendet werden, wenn Ihr Arbeitgeber Ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen zustimmt.

Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt.

Enthält der Vertrag keine Regelung bezüglich der Kündigungsfrist, so gelten für Sie als Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Das heißt das Arbeitsverhältnis kann im Falle einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wichtig! Ihre Kündigung müssen Sie nicht begründen.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

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