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Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich das Arbeitsverhältnis problemlos ordentlich kündigen.

Ordentliche Kündigung bedeutet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfristen.

Kündigung

Ausnahme – Sie haben ein befristetes Arbeitsverhältnis.

Die befristeten Arbeitsverträge können in der Regel nur außerordentlich wegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie bitte in einem unserer nächsten Artikeln.

Das Wichtigste zur Kündigungsform:

  • Die Kündigungserklärung ist nur in schriftlicher Form abzugeben.
  • Die Kündigung muss eigenhändig unterzeichnet werden.

Achtung! Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat einen höchst persönlichen Charakter.

Das heißt, kündigen darf nur die Vertragspartei. Diese Erklärung ist also weder von einem Bekannten, Verwandten oder Freund, sondern nur von Ihnen in schriftlicher Form abzugeben.

Falls die Kündigung nicht durch Sie selbst, sondern durch einen gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreter (z. B. Rechtsanwalt) ausgesprochen wird, muss die Vertretungsbevollmächtigung eindeutig nachgewiesen werden. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts muss die Vollmacht ausdrücklich auf den Ausspruch der Kündigungserklärung ausgestellt werden.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

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