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Mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag

Findet ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der seinen Vorstellungen entspricht, und ist dieser zur entgeltlichen Arbeitsleistung bereit, so kommt es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Bereits während des Vorstellungsgespräches kann ein Arbeitsverhältnis zustande kommen.

Möchte sich der Arbeitgeber nicht gleich binden, so ist von jeglichen mündlichen Zusagen bezüglich der Eignung des Kandidaten und seiner Anstellung abzuraten. (mehr …)

Wie kündige ich einem Arbeitnehmer – Freistellung und Urlaubsabgeltung

Eine Situation aus der Perspektive des Arbeitgebers:

Sie kündigen den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitnehmers und wollen den Arbeitnehmer bis zum tatsächlichen Ablauf des Arbeitsvertrages von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen.

Während der Zeit der Freistellung wird das volle Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Sie sollten auf jeden Fall überprüfen, ob dem Arbeitnehmer noch Urlaub zusteht.

Denn eine Freistellung des Arbeitnehmers nach der Kündigung ist nicht ohne Weiteres als Urlaubserteilung anzusehen.

Der Arbeitgeber muss in schriftlicher Form erklären, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird.

Damit vermeidet er die Situation, dass er den Arbeitnehmer freistellt, den Lohn weiter zahlt und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsabgeltung schuldet. (Urlaubsabgeltung ist die Vergütung, wenn die Freizeit nicht mehr genommen werden kann)

Wichtig!
Grundsätzlich ist zu empfehlen, bereits im Arbeitsvertrag folgende Formulierung aufzunehmen:

„Im Falle einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs freizustellen“.

Wie kündige ich meinen Job richtig – Arbeitgeberpflichten

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat auch der Arbeitgeber gewisse Pflichten zu erfüllen.

Sie als Arbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Herausgabe von Arbeitspapieren (Urlaubsbescheinigung / Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub, die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft usw.)

Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung auf Herausgabe von Arbeitspapieren nicht nachkommt, können Sie ihn gegebenenfalls unter Einschaltung des Gerichts dazu zwingen.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

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