by Hamm | Mai 9, 2009 | Anwaltsalltag, Rechtsanwaltskosten, Rechtsschutzversicherung
Hier ein Beispiel aus unserem Alltag.
Der Mandant bekommt eine Rechnung, mit der er nicht einverstanden ist. Sie beträgt z. B. 360,- Euro. Keine kleine Summe, wenn man sie quasi „verschenkt“. Er braucht rechtlichen Rat und freut sich, dass er rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Der Anwalt, der diesen Fall bearbeiten darf, weiß, dass
die Rechtsschutzversicherung seine Kosten abhängig von einem sogenannten Streitwert zahlt.
Das heißt, im Falle einer streitigen Rechnung i.H.v. 360,- Euro ist der Streitwert auch 360,- Euro.
Nach dem Gesetz beträgt das Anwaltshonorar für die außergerichtliche Tätigkeit beim Streitwert in dieser Höhe sage und schreibe 83,54 Euro.
Die außergerichtliche Tätigkeit in diesem Fall bedeutet beispielsweise:
- Telefonat mit dem Mandanten, Terminabsprache
- persönliches Gespräch mit dem Mandanten
- Kopien für die Akte
- Schreiben an die Gegenseite
- Fristenüberwachung
- Zwischenmeldungen an und von Mandanten etc.
- Aktenarchivierung (der Anwalt ist verpflichtet, jede Akte mindestens 5 Jahre aufzubewahren)
Also kann es sich hier um mindestens 3 Stunden Arbeit einer Anwaltskanzlei handeln, und das alles für 83,54 Euro.
Ob man diese Summe als groß oder klein erachtet, darüber wollen wir an dieser Stelle nicht urteilen – alles ist relativ.
Nur zum Vergleich: eine Stunde Arbeit einer Toyota Werkstatt in Stuttgart kostet 89,50 Euro.
Wir finden, dass auch diese Details des Anwaltsalltages dem Mandanten nahe gebracht werden sollten.
by Hamm | Apr. 24, 2009 | Arbeitsrecht
Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.
Der Zugang ist sichergestellt, wenn :
- Der Arbeitnehmer die Kündigung persönlich dem Arbeitgeber übergibt. Lassen Sie in diesem Fall den Empfang durch Unterzeichnung eines Doppels des Kündigungsschreibens unter Angabe des Datums quittieren.
- die Übergabe durch einen Boten mittels des Einwurfs des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Arbeitgebers geschieht. Machen Sie in diesem Fall schriftlichen Vermerk für Ihre Unterlagen mit dem Inhalt, wer, an welchem Datum, um welche Uhrzeit das Kündigungsschreiben eingeworfen hat.
- die Übersendung des Kündigungsschreibens mittels des Einwurfs-Einschreibens bzw. Einschreibens / Rückscheins erfolgt.
Achtung! Die Übermittlung der Kündigungserklärung per Telefax, E-Mail oder mittels sonstiger Telekommunikationstechniken stellt keinen wirksamen Zugang dar.
Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“
by Hamm | Apr. 22, 2009 | Markendarwinismus, Markenrecht
Vorgänger von BMW waren die 1913 von Karl Rapp gegründeten Rapp Motorenwerke GmbH. Sie änderten ihren Namen im April 1917 zunächst in BMW GmbH und ein Jahr später, nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, in BMW AG…
(drücken Sie auf das Bild um es zu vergrößern)

by Hamm | Apr. 20, 2009 | Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich das Arbeitsverhältnis problemlos ordentlich kündigen.
Ordentliche Kündigung bedeutet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Ausnahme – Sie haben ein befristetes Arbeitsverhältnis.
(mehr …)
by Hamm | Apr. 16, 2009 | Rechtsanwaltskosten, Rechtsschutzversicherung, Verkehrsrecht
Die Saarbürcker Sachverständigenorganisation VUT hat 1800 Bußgeldakten auf die Einhaltung des standardisierten Messverfahrens vom April 2007 bis März 2009 überprüft.
Das Ergebnis ist erschreckend: 85% der Bußgeldbescheide waren falsch!
Die Fehlerquote überraschte selbst die Experten. Die Ursachen hierfür liegen in Verwechselung der Fahrzeuge, fehlerhaftem Messaufbau, verspätetem Beginn der Messung, Mängel in der Beweisführung, falscher Auswertung durch die Bußgeldstellen usw.
Leider muss aber in solchen Fällen der Betroffene seine Unschuld beweisen.
Das Gericht entscheidet über die Höhe oder die Aufhebung der Bußgelder anhand der Beweismitteln.
Die Einschaltung des Rechtsanwalts ist in diesen Fällen immer erforderlich, denn nur ein Rechtsanwalt kann in die behördlichen Akten Einsicht nehmen, um dann die Messergebnisse an den Gutachter weiterzuleiten.
Dies ist selbstverständlich immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Fazit:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt sie Gutachter- und Anwaltskosten, die schnell mehrere Hundert Euro betragen können.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, trägt ein hohes Prozesskostenrisiko.
Quelle: DasErste