07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

Hier ein Beispiel aus unserem Alltag.

Der Mandant bekommt eine Rechnung, mit der er nicht einverstanden ist. Sie beträgt z. B. 360,- Euro. Keine kleine Summe, wenn man sie quasi „verschenkt“. Er braucht rechtlichen Rat und freut sich, dass er rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Der Anwalt, der diesen Fall bearbeiten darf, weiß, dass

die Rechtsschutzversicherung seine Kosten abhängig von einem sogenannten Streitwert zahlt.

Das heißt, im Falle einer streitigen Rechnung i.H.v. 360,- Euro ist der Streitwert auch 360,- Euro.

Nach dem Gesetz beträgt das Anwaltshonorar für die außergerichtliche Tätigkeit beim Streitwert in dieser Höhe sage und schreibe 83,54 Euro.

Die außergerichtliche Tätigkeit in diesem Fall bedeutet beispielsweise:

  • Telefonat mit dem Mandanten, Terminabsprache
  • persönliches Gespräch mit dem Mandanten
  • Kopien für die Akte
  • Schreiben an die Gegenseite
  • Fristenüberwachung
  • Zwischenmeldungen an und von Mandanten etc.
  • Aktenarchivierung (der Anwalt ist verpflichtet, jede Akte mindestens 5 Jahre aufzubewahren)

Also kann es sich hier um mindestens 3 Stunden Arbeit einer Anwaltskanzlei handeln, und das alles für 83,54 Euro.

Ob man diese Summe als groß oder klein erachtet, darüber wollen wir an dieser Stelle nicht urteilen – alles ist relativ.

Nur zum Vergleich: eine Stunde Arbeit einer Toyota Werkstatt in Stuttgart kostet 89,50 Euro.

Wir finden, dass auch diese Details des Anwaltsalltages dem Mandanten nahe gebracht werden sollten.

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen