07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

Die Saarbürcker Sachverständigenorganisation VUT hat 1800 Bußgeldakten auf die Einhaltung des standardisierten Messverfahrens vom April 2007 bis März 2009 überprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend: 85% der Bußgeldbescheide waren falsch!

Die Fehlerquote überraschte selbst die Experten. Die Ursachen hierfür liegen in Verwechselung der Fahrzeuge, fehlerhaftem Messaufbau, verspätetem Beginn der Messung, Mängel in der Beweisführung, falscher Auswertung durch die Bußgeldstellen usw.

bussgeldbescheid-fehle

Leider muss aber in solchen Fällen der Betroffene seine Unschuld beweisen.

Das Gericht entscheidet über die Höhe oder die Aufhebung der Bußgelder anhand der Beweismitteln.

Die Einschaltung des Rechtsanwalts ist in diesen Fällen immer erforderlich, denn nur ein Rechtsanwalt kann in die behördlichen Akten Einsicht nehmen, um dann die Messergebnisse an den Gutachter weiterzuleiten.

Dies ist selbstverständlich immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Fazit:

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt sie Gutachter- und Anwaltskosten, die schnell mehrere Hundert Euro betragen können.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, trägt ein hohes Prozesskostenrisiko.

Quelle: DasErste

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen