by Hamm | Okt. 14, 2009 | Rechtsanwaltskosten, Verkehrsrecht
Die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten sind grundsätzlich notwendige Rechtsverfolgungskosten und sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu erstatten.
Typische Konstellationen, bei denen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten Ihres Rechtsanwalts bezahlen muss, sind:
- Sie konnten den Unfall unter Beachtung der erforderlichen Vorsicht und Rücksicht nicht vermeiden (es liegt kein Verstoß gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung vor)
- Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert den Unfallschaden längere Zeit nicht (länger als 6-8 Wochen)
- Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kürzt eine der Schadenspositionen (z. B. die Mietwagenrechnung wird nicht in voller Höhe bezahlt)
- Es bestehen Zweifel, wer von den Beteiligten den Unfall verursacht hat, weil z. B. Sie und der Unfallgegner widersprüchliche Unfallschilderungen abgeben
- Es ist ein größerer Sachschaden (von mehr als 750,- EUR)
- Es sind Personenschäden entstanden
Wenn es dagegen klar ist, dass Sie den Unfall zum Teil oder ganz verursacht haben, wird Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Sachverhalt klären und den Schaden regulieren.
by Hamm | Sep. 17, 2009 | Verkehrsrecht, Was tun, wenn... ?
Ihr Rechtsanwalt freut sich sehr, wenn Sie sich als Unfallbeteiligter nach dem Unfall wie folgt verhalten:
Nach dem die obligatorischen Schritte (Unfallstelle absichern, evtl. Krankenwagen rufen, erste Hilfe leisten usw.) erledigt sind
(mehr …)
by Hamm | Aug. 10, 2009 | Ausländerrecht, Immobilienkauf in Deutschland
Eine der oft gestellten Fragen an uns lautet:
Ich komme aus … (Nicht-EU-Land). Bekomme ich einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland, wenn ich dort eine Immobilie bzw. Immobilien erwerbe?
Unsere Antwort darauf lautet, wie so oft, „es kommt darauf an“.
Der Erwerb von Immobilien allein berechtigt einen Ausländer nicht zum Erhalt eines Aufenthaltstitels in Deutschland.
Wenn der Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit einer selbständigen Geschäftstätigkeit in Deutschland steht oder gar diese begründet (z.B. ein Hotel), dann gibt es die Möglichkeit, auf Grund dieser Tätigkeit einen Aufenthaltstitel für Selbständige (siehe Artikel: Aufenthaltserlaubnis für Selbständige – Grundsätze) zu erhalten.
by Hamm | Aug. 6, 2009 | Ausländerrecht
Nicht nur der Geschäftsmann selbst kann in Deutschland einen Aufenthaltstitel erwirken.
Wenn die Firma gegründet ist und der ausländische Geschäftsmann einen Aufenthaltstitel für Selbständige erhalten hat, können seine Familienangehörige (z.B. Ehefrau und minderjährige Kinder) einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Das Ziel ist dann das gemeinsame Familienleben in Deutschland.
Der Antrag wird bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im Heimatland gestellt.
Die eigentliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt allerdings vor Ort in Deutschland.
Die zuständige Ausländerbehörde am Wohnsitz des Selbständigen prüft u.a. die wirtschaftliche Situation des ausländischen Geschäftsmannes (wovon soll die Familie leben und ist der Lebensunterhalt nach deutschen Maßstäben gesichert?), die Wohnsituation, das Vorhandensein des Krankenversicherungsschutzes etc..
Auch hier sollte sich der Antragssteller auf Grund der Komplexität der Frage professioneller Hilfe bedienen.
by Hamm | Aug. 3, 2009 | Ausländerrecht
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Dann erfolgt eine Verlängerung für 2 Jahre. Anschließend kann der Selbständige einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erhalten.
Vorausgesetzt wird dabei die erfolgreiche Verwirklichung der Geschäftsidee einerseits und die Sicherung des Lebensunterhaltes andererseits.
Wenn der Selbständige in Deutschland mit Familienangehörigen zusammen lebt, muss der Lebensunterhalt der ganzen Familie gesichert sein.
Ausländern, die älter sind als 45 Jahre, soll die Aufenthaltserlaubnis nach dem Gesetz nur erteilt werden, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.