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Eine der oft gestellten Fragen an uns lautet:

Ich komme aus … (Nicht-EU-Land). Bekomme ich einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland, wenn ich dort eine Immobilie bzw. Immobilien erwerbe?

Unsere Antwort darauf lautet, wie so oft, „es kommt darauf an“.

Der Erwerb von Immobilien allein berechtigt einen Ausländer nicht zum Erhalt eines Aufenthaltstitels in Deutschland.

Wenn der Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit einer selbständigen Geschäftstätigkeit in Deutschland steht oder gar diese begründet (z.B. ein Hotel), dann gibt es die Möglichkeit, auf Grund dieser Tätigkeit einen Aufenthaltstitel für Selbständige (siehe Artikel: Aufenthaltserlaubnis für Selbständige – Grundsätze) zu erhalten.

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