Ihr Rechtsanwalt freut sich sehr, wenn Sie sich als Unfallbeteiligter nach dem Unfall wie folgt verhalten:
Nach dem die obligatorischen Schritte (Unfallstelle absichern, evtl. Krankenwagen rufen, erste Hilfe leisten usw.) erledigt sind
- Rufen Sie die Polizei.
- Machen Sie Fotos vor Ort und Stelle (von der Unfallstelle und von den beschädigten Fahrzeugen).
- Wenn es Zeugen gibt, bitten Sie diese um Mitteilung der Namen und Anschriften.
- Machen Sie auf keinen Fall Schuldzugeständnisse, insbesondere nicht in der schriftlichen Form.
Ein schriftliches Schuldanerkenntnis kann im Verhältnis zu Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung einen Obliegenheitsverstoß darstellen. Das heißt, Sie müssen die Beträge, die von Ihrer Haftpflichtversicherung gezahlt werden im Rahmen der Unfallregulierung an die Haftpflichtversicherung in voller Höhe zurückerstatten.
- Sie sind verpflichtet, sich gegenüber der Polizei zu identifizieren. Halten Sie jedoch Abstand von jeglicher Bewertung der Unfallsituation.
- Lassen Sie sich sofort nach dem Unfall von einem Rechtsanwalt beraten.