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Ihr Rechtsanwalt freut sich sehr, wenn Sie sich als Unfallbeteiligter nach dem Unfall wie folgt verhalten:
Nach dem die obligatorischen Schritte (Unfallstelle absichern, evtl. Krankenwagen rufen, erste Hilfe leisten usw.) erledigt sind

  • Rufen Sie die Polizei.
  • Machen Sie Fotos vor Ort und Stelle (von der Unfallstelle und von den beschädigten Fahrzeugen).
  • Wenn es Zeugen gibt, bitten Sie diese um Mitteilung der Namen und Anschriften.
  • Machen Sie auf keinen Fall Schuldzugeständnisse, insbesondere nicht in der schriftlichen Form.

    Ein schriftliches Schuldanerkenntnis kann im Verhältnis zu Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung einen Obliegenheitsverstoß darstellen. Das heißt, Sie müssen die Beträge, die von Ihrer Haftpflichtversicherung gezahlt werden im Rahmen der Unfallregulierung an die Haftpflichtversicherung in voller Höhe zurückerstatten.

  • Sie sind verpflichtet, sich gegenüber der Polizei zu identifizieren. Halten Sie jedoch Abstand von jeglicher Bewertung der Unfallsituation.
  • Lassen Sie sich sofort nach dem Unfall von einem Rechtsanwalt beraten.

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