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Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Dann erfolgt eine Verlängerung für 2 Jahre. Anschließend kann der Selbständige einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Vorausgesetzt wird dabei die erfolgreiche Verwirklichung der Geschäftsidee einerseits und die Sicherung des Lebensunterhaltes andererseits.

Wenn der Selbständige in Deutschland mit Familienangehörigen zusammen lebt, muss der Lebensunterhalt der ganzen Familie gesichert sein.

Ausländern, die älter sind als 45 Jahre, soll die Aufenthaltserlaubnis nach dem Gesetz nur erteilt werden, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

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