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Das deutsche Ausländerrecht bietet für die ausländischen Bürger eine Mehrzahl an Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Eine davon ist die selbständige Tätigkeit in Deutschland.

Drei wichtige Voraussetzungen müssen nach dem Gesetz erfüllt werden (geändert zum 01. August 2012):

1. das Bestehen eines wirtschaftlichen Intersesses oder eines regionalen Bedürfnisses an der gewählten selbständigen Tätigkeit;

2. die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen;

3. die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein.

Diese Voraussetzungen wurden vor der Gesetzesänderung zum 01. August 2012 als gegeben angesehen, wenn der ausländische Geschäftsmann in seine deutsche Firma 250.000 € investiert und 5 Arbeitsplätze geschaffen hat. Die Kriterien sind nunmehr entfallen.

Es erfolgt eine Prüfung sowohl im Hinblick auf die Geschäftsidee als auch auf die Person des Antragsstellers.

Diese Prüfung führt auf Anweisung der zuständigen Ausländerbehörde eine der fachkundigen Körperschaften vor Ort in Deutschland durch z.B. IHK.

Absolut wichtig in solchen Fällen ist eine gründliche und professionelle Vorbereitung der erforderlichen Dokumente für die Antragsstellung. Vorgeschaltet ist der nicht unwichtige Prozess der Firmengründung in Deutschland. Wenden Sie sich unbedingt an einen Spezialisten, z.B. an uns. 🙂

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