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Nur 15% der Bußgeldbescheide waren richtig

Die Saarbürcker Sachverständigenorganisation VUT hat 1800 Bußgeldakten auf die Einhaltung des standardisierten Messverfahrens vom April 2007 bis März 2009 überprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend: 85% der Bußgeldbescheide waren falsch!

Die Fehlerquote überraschte selbst die Experten. Die Ursachen hierfür liegen in Verwechselung der Fahrzeuge, fehlerhaftem Messaufbau, verspätetem Beginn der Messung, Mängel in der Beweisführung, falscher Auswertung durch die Bußgeldstellen usw.

bussgeldbescheid-fehle

Leider muss aber in solchen Fällen der Betroffene seine Unschuld beweisen.

Das Gericht entscheidet über die Höhe oder die Aufhebung der Bußgelder anhand der Beweismitteln.

Die Einschaltung des Rechtsanwalts ist in diesen Fällen immer erforderlich, denn nur ein Rechtsanwalt kann in die behördlichen Akten Einsicht nehmen, um dann die Messergebnisse an den Gutachter weiterzuleiten.

Dies ist selbstverständlich immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Fazit:

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt sie Gutachter- und Anwaltskosten, die schnell mehrere Hundert Euro betragen können.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, trägt ein hohes Prozesskostenrisiko.

Quelle: DasErste

Top 2008 – Höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen

Am 19. Dezember 2008 billigt der Bundesrat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Bußgeldsätze für einzelnen Verkehrsverstöße werden neu geregelt.

Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Am 01.02.2009 tritt die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft.

Minister verliert den Führerschein… und den Job

Der NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) hatte es sehr eilig und zwar genau 59 km/h schneller als erlaubt.

wittke

Die Folgen:
Herr Wittke muss für 2 Monate den Führerschein abgeben.

Aufgegeben hat er aber auch seinen Ministerposten und zwar mit der Erklärung vom 11.02.2009:

Aufgrund meines Fehlverhaltens im Straßenverkehr kann ich meiner als Verkehrsminister zwingend erforderlichen Vorbildfunktion nicht gerecht werden.

Pikant ist die Tatsache, dass Herr Wittke bereits vor einigen Jahren den Führerschein (auch auf Grund des zu schnellen Tempos) abgeben musste.

Top 2008 – Führerscheintourismus

EU-Führerschein, Führerscheintourismus, Juni 2008

Am 26.06.2008 fiel ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema EU-Führerschein.

Danach sollen nur jene Bürger Führerscheine bekommen, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat auch wohnen.

Die deutschen Behörden müssen also einen Führerschein aus einem anderen EU-Staat nicht anerkennen, wenn der Inhaber bei der Ausstellung eindeutig in Deutschland lebte, urteilte der Gerichtshof.

Im Dezember folgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das besagt:

Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Sie können nachträglich in Deutschland zur MPU gebeten werden.

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