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Am 19. Dezember 2008 billigt der Bundesrat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Bußgeldsätze für einzelnen Verkehrsverstöße werden neu geregelt.

Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Am 01.02.2009 tritt die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft.

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