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Die Ehe wird geschieden, wenn sie „zerrüttet“, d. h. gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn

  1. die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und
  2. nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Die Eheleute müssen in der Regel mindestens 1 Jahr getrennt sein, um sich scheiden lassen zu können. Leben die Ehegatten weniger als 1 Jahr getrennt, kann eine Ehe nur unter engen Voraussetzungen geschieden werden (sog. Härtefallentscheidung).

Sind sich die Eheleute über die Scheidung und Scheidungsfolgen einig, braucht die Zerrüttung der Ehe vom Gericht nicht mehr geprüft werden. Die Eheleute werden jedoch in der mündlichen Verhandlung vom Gericht zu der Trennung persönlich angehört.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über Trennungsvereinbarungen. Gegebenenfalls stehen Ihnen Trennungsunterhaltsansprüche zu.

 

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