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Unterhaltsrechtsreform, Januar 2008

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. Es brachte u.a. die Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht mit sich.

Der Kindesunterhalt hat nun Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.

Im 2. Rang befinden sich alle kinderbetreuenden Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren, gemeinsam oder allein ein Kind erziehen.

Im 3. Rang befindet sich bspw. der geschiedene Ehegatte, der nur verhältnismäßig kurz verheiratet war und keine Kinder betreut.

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