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Rechtsschutzversicherung – Anwaltsliebling?

Hier ein Beispiel aus unserem Alltag.

Der Mandant bekommt eine Rechnung, mit der er nicht einverstanden ist. Sie beträgt z. B. 360,- Euro. Keine kleine Summe, wenn man sie quasi „verschenkt“. Er braucht rechtlichen Rat und freut sich, dass er rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Der Anwalt, der diesen Fall bearbeiten darf, weiß, dass

die Rechtsschutzversicherung seine Kosten abhängig von einem sogenannten Streitwert zahlt.

Das heißt, im Falle einer streitigen Rechnung i.H.v. 360,- Euro ist der Streitwert auch 360,- Euro.

Nach dem Gesetz beträgt das Anwaltshonorar für die außergerichtliche Tätigkeit beim Streitwert in dieser Höhe sage und schreibe 83,54 Euro.

Die außergerichtliche Tätigkeit in diesem Fall bedeutet beispielsweise:

  • Telefonat mit dem Mandanten, Terminabsprache
  • persönliches Gespräch mit dem Mandanten
  • Kopien für die Akte
  • Schreiben an die Gegenseite
  • Fristenüberwachung
  • Zwischenmeldungen an und von Mandanten etc.
  • Aktenarchivierung (der Anwalt ist verpflichtet, jede Akte mindestens 5 Jahre aufzubewahren)

Also kann es sich hier um mindestens 3 Stunden Arbeit einer Anwaltskanzlei handeln, und das alles für 83,54 Euro.

Ob man diese Summe als groß oder klein erachtet, darüber wollen wir an dieser Stelle nicht urteilen – alles ist relativ.

Nur zum Vergleich: eine Stunde Arbeit einer Toyota Werkstatt in Stuttgart kostet 89,50 Euro.

Wir finden, dass auch diese Details des Anwaltsalltages dem Mandanten nahe gebracht werden sollten.

Nur 15% der Bußgeldbescheide waren richtig

Die Saarbürcker Sachverständigenorganisation VUT hat 1800 Bußgeldakten auf die Einhaltung des standardisierten Messverfahrens vom April 2007 bis März 2009 überprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend: 85% der Bußgeldbescheide waren falsch!

Die Fehlerquote überraschte selbst die Experten. Die Ursachen hierfür liegen in Verwechselung der Fahrzeuge, fehlerhaftem Messaufbau, verspätetem Beginn der Messung, Mängel in der Beweisführung, falscher Auswertung durch die Bußgeldstellen usw.

bussgeldbescheid-fehle

Leider muss aber in solchen Fällen der Betroffene seine Unschuld beweisen.

Das Gericht entscheidet über die Höhe oder die Aufhebung der Bußgelder anhand der Beweismitteln.

Die Einschaltung des Rechtsanwalts ist in diesen Fällen immer erforderlich, denn nur ein Rechtsanwalt kann in die behördlichen Akten Einsicht nehmen, um dann die Messergebnisse an den Gutachter weiterzuleiten.

Dies ist selbstverständlich immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Fazit:

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt sie Gutachter- und Anwaltskosten, die schnell mehrere Hundert Euro betragen können.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, trägt ein hohes Prozesskostenrisiko.

Quelle: DasErste

Rechtsschutzversicherung und Ausländerrecht

Bei Fragen aus dem Rechtsgebiet „Ausländerrecht“, „Staatsangehörigkeitsrecht“ übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten des Rechtsanwalts nicht.

Die typischen ausländerrechtlichtlichen Probleme / Fragen unserer Mandanten betreffen:

  • Aufenhaltstitel (befristete Aufenthaltstitel; Niederlassungserlaubnis)
  • Einbürgerung
  • Familienzusammenführung
  • Visum, Duldung, Fiktionsbescheinigung usw.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die möglichen Folgen schwerwiegender als im Ausländerrecht. Der Aufenthaltstitel kann sowohl über die Familie als auch über die Karriere bestimmen.

Oftmals kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten durch rechtzeitiges Einschreiten endlose Behördengänge ersparen.

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Sie haben ein rechtliches Problem und beauftragen einen Rechtsanwalt, um dieses zu lösen.

Dabei gehen Sie davon aus, dass Ihre Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten übernimmt.

Der Anwalt macht seine Arbeit und nun geht es darum, diese zu bezahlen.

Ihre Rechtsschutzversicherung lehnt die Übernahme der Kosten ab. Die Ablehnung der Kostenübernahme begründet sie z.B. damit, dass das Rechtsgebiet, aus dem Ihr Problem stammt, nicht versichert ist.

Wer bezahlt nun die Rechnung des Rechtsanwalts?

Die Rechnung des Rechtsanwalts bezahlt derjenige, der ihn mit der Angelegenheit beaufrtagt hat, in diesem Falle – Sie.

Das heißt, wenn Sie sich absichern wollen, klären Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, bevor die eigentliche Arbeit des Anwalts beginnt.

Rechtsschutzversicherung bei Trennung und Scheidung

In den meisten Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in familienrechtlichen Angelegenheiten die Rechtsanwaltskosten nur für eine Erstberatung.

Schlechte Nachrichten:
Das heißt, dass die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren im Falle einer Scheidung nicht übernommen werden.

Gute Nachrichten:
Es gibt tatsächlich eine „Scheidungsversicherung“. Diese Versicherung deckt nicht nur die Kosten der Ehescheidung, sondern auch der Verfahren um Unterhalt und Sorgerecht ab.

Nach eigenen Angaben ist die ARAG AG, wenn nicht die einzige Versicherungsgesellschaft, so auf jeden Fall der Vorreiter unter den anderen Versicherungsgesellschaften, die den derartigen Versicherungsschutz anbietet.

Wermutstropfen:
Zu beachten ist, dass diese Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung und eine dreijährige(!) Wartezeit enthält.

Fazit:
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten des Scheidungsverfahrens grundsätzlich nicht. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Wartezeit beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung



Bei einem Wechsel zu einer anderen Rechtsschutzversicherung kann eine Anrechnung der Wartezeit stattfinden, die Sie bei der „alten“ Versicherung bereits zurück gelegt haben. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass das gleiche Risiko versichert war und die Wartezeit verstrichen ist.

Haken Sie diesbezüglich bei der neuen Versicherungsgesellschaft nach.

Einige Versicherungen verzichten bei dem Abschluss eines neuen Rechtsschutzversicherungsvertrages überhaupt auf die Wartezeit. Diese Regelung erstreckt sich jedoch nicht auf alle Rechtsgebiete. Zum Beispiel im Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die Wartezeit immer der Gegenstand der Versicherungsvereinbarung. Denn auf diesen Rechtsgebieten kommt es sehr oft zu Streit.

Fazit:

Achten Sie bei einem Vergleich zwischen den Rechtsschutzversicherungen auf eine günstige Wartezeitregelung. Es können sich dadurch wesentliche Unterschiede für Ihren individuellen Rechtsschutz ergeben.

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