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Bei einem Wechsel zu einer anderen Rechtsschutzversicherung kann eine Anrechnung der Wartezeit stattfinden, die Sie bei der „alten“ Versicherung bereits zurück gelegt haben. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass das gleiche Risiko versichert war und die Wartezeit verstrichen ist.

Haken Sie diesbezüglich bei der neuen Versicherungsgesellschaft nach.

Einige Versicherungen verzichten bei dem Abschluss eines neuen Rechtsschutzversicherungsvertrages überhaupt auf die Wartezeit. Diese Regelung erstreckt sich jedoch nicht auf alle Rechtsgebiete. Zum Beispiel im Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die Wartezeit immer der Gegenstand der Versicherungsvereinbarung. Denn auf diesen Rechtsgebieten kommt es sehr oft zu Streit.

Fazit:

Achten Sie bei einem Vergleich zwischen den Rechtsschutzversicherungen auf eine günstige Wartezeitregelung. Es können sich dadurch wesentliche Unterschiede für Ihren individuellen Rechtsschutz ergeben.

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