Eine weitere Art eines Aufenthaltstitels neben Visum und Aufenthaltserlaubnis heißt Niederlassungserlaubnis.
Dabei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dieser kann nicht begrenzt oder nachträglich befristet werden.
- Die Niederlassungserlaubnis ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden.
- Der Inhaber einer Niederlassungserlaubnis kann jede Art von Erwerbstätigkeit ausüben.
- Das heißt er kann sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbständiger tätig sein.
Wenn man die allgemeinen Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.