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Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Form des Aufenthaltstitels.

Dieser Aufenthaltstitel ist immer befristet und wird zu einem bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Die einzelnen Aufenthaltszwecke sind im Aufenthaltsgesetz definiert.

Das Gesetz kennt folgende Arten der Aufenthaltszwecke:

  • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • besondere Aufenthaltsgründe.

Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis hängt von dem jeweiligen Aufenthaltszweck ab.

Die bereits bestimmte Frist einer Aufenthaltserlaubnis kann nachträglich verkürzt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels nicht mehr vorliegen.

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