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Das Visum ist eine Form des Aufenthaltstitels. Ein Visum bezeichnet man auch als Sichtvermerk.

Man unterscheidet zwischen den sogenannten Schengen-Visa und den nationalen Visa.

Ein Schengen-Visum ist für die kurzfristigen Aufenthalte bestimmt und zwar von bis zu 3 Monaten innerhalb einer Frist von 6 Monaten von dem Tag der Einreise an.

Das nationale Visum wird demjenigen erteilt, der einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt.

Es gibt mehrere Kategorien von Schengen-Visa:

  • Visum für den Flughafentransit (Kategorie „A“)
  • Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Kategorie „C“)
  • Visum für Transitzwecke (Kategorie „C“ mit dem Vermerk „Transit“).

Bis April 2010 gab es ein Visum für die Durchreise (Kategorie „B“) sowie ein nationales Visum der Kategorie „D+C“ für einen längerfristigen Aufenthalt mit gleichzeitiger Gültigkeit als Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Diese Kategorien wurden abgeschafft.

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