Einreisesperre Schengen
In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen.
Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein.
Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen. (mehr …)
In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen.
Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein.
Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen. (mehr …)
Bei diesem Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass die Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem Antritt der Reise möglich ist.
Wer das Schengen-Visum beantragt, sollte darauf achten, dass sein Reisepass mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Gebiet hinaus gültig ist.
Bei der Antragstellung werden nun alle Fingerabdrücke des Antragstellers abgenommen und neben dem Lichtbild im Visa-Informationssystem gespeichert.
Bei Kindern unter 12 Jahren besteht die Pflicht, Fingerabdrücke abzugeben, nicht.
Der Aufenthaltszweck bei dem Schengen-Visum kann variieren (Tourismus, Geschäfts- oder Besuchsreise, medizinische Behandlung), daher gilt es besonders darauf zu achten, welche Unterlagen für den jeweiligen Reisezweck bei der Antragstellung vorzulegen sind.
Äußerst wichtig ist es, die erlaubte Aufenthaltsdauer einzuhalten und rechtzeitig auszureisen.
Andernfalls drohen Sanktionen wie Einreisesperre.
Ausländer können grundsätzlich Firmen in Deutschland gründen auch wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Unternehmensformen, die das deutsche Recht vorsieht.
Wichtig ist zu verstehen, dass solange mit der Gründung eines Unternehmens unmittelbar keine Erwerbstätigkeit in Deutschland verbunden ist, das Migrationsrecht nicht berührt wird. (mehr …)
Wie wir bereits geschrieben haben, ist eine Aufenthaltserlaubnis immer befristet. Das heißt, sie muss regelmäßig verlängert werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Verlängerungsantrag vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird.
Für die Verlängerung gibt es bei den Ausländerbehörden entsprechende Formulare, die dort ausgefüllt und unterzeichnet werden können. (mehr …)
Wichtig zu wissen ist, dass die Zuständigkeit der Ausländerbehörde sich nach dem Wohnsitz des Ausländers richtet.
Das heißt, dass mit der Anmeldung des Ausländers in einer deutschen Stadt die jeweilige Ausländerbehörde dieser Stadt von der Anmeldung erfährt.
Für jeden Ausländer wird bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Akte geführt, in der alle Dokumente vom Beginn des Aufenthaltes an aufbewahrt werden. (mehr …)
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