Aug
10
Aufenthaltstitel in Deutschland – Immobilienkauf
Kategorie Ausländerrecht, Immobilienkauf in Deutschland | Kommentar
Eine der oft gestellten Fragen an uns lautet:
Ich komme aus … (Nicht-EU-Land). Bekomme ich einen Aufenthaltstitel in Deutschland, wenn ich dort eine Immobilie bzw. Immobilien erwerbe?
Unsere Antwort darauf lautet, wie so oft, “es kommt darauf an”.
Der Erwerb von Immobilien allein berechtigt einen Ausländer nicht zum Erhalt eines Aufenthaltstitels in Deutschland.
Wenn der Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit einer selbständigen Geschäftstätigkeit in Deutschland steht oder gar diese begründet (z.B. ein Hotel), dann gibt es die Möglichkeit, auf Grund dieser Tätigkeit einen Aufenthaltstitel für Selbständige (siehe Artikel: Aufenthaltserlaubnis für Selbständige - Grundsätze) zu erhalten.
Aug
6
Aufenthaltserlaubnis für Selbständige - Familienzusammenführung
Kategorie Ausländerrecht | Kommentar
Nicht nur der Geschäftsmann selbst kann in Deutschland einen Aufenthaltstitel erwirken.
Wenn die Firma gegründet ist und der ausländische Geschäftsmann einen Aufenthaltstitel für Selbständige erhalten hat, können seine Familienangehörige (z.B. Ehefrau und minderjährige Kinder) einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Das Ziel ist dann das gemeinsame Familienleben in Deutschland.
Der Antrag wird bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im Heimatland gestellt.
Die eigentliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt allerdings vor Ort in Deutschland.
Die zuständige Ausländerbehörde am Wohnsitz des Selbständigen prüft u.a. die wirtschaftliche Situation des ausländischen Geschäftsmannes (wovon soll die Familie leben und ist der Lebensunterhalt nach deutschen Maßstäben gesichert?), die Wohnsituation, das Vorhandensein des Krankenversicherungsschutzes etc..
Auch hier sollte sich der Antragssteller auf Grund der Komplexität der Frage professioneller Hilfe bedienen.
Aug
3
Aufenthaltserlaubnis für Selbständige - Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Kategorie Ausländerrecht | Kommentar
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Dann erfolgt eine Verlängerung für 2 Jahre. Anschließend kann der Selbständige einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erhalten.
Vorausgesetzt wird dabei die erfolgreiche Verwirklichung der Geschäftsidee einerseits und die Sicherung des Lebensunterhaltes andererseits.
Wenn der Selbständige in Deutschland mit Familienangehörigen zusammen lebt, muss der Lebensunterhalt der ganzen Familie gesichert sein.
Ausländern, die älter sind als 45 Jahre, soll die Aufenthaltserlaubnis nach dem Gesetz nur erteilt werden, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.
Jul
30
Wenn der ausländische Geschäftsmann keine Investitionen i. H. v. 250.000 EUR in seine zukünftige deutsche Firma plant und keine 5 Arbeitsplätze schaffen kann oder will, kann er dennoch eine Aufenthaltserlaubnis für Selbständige erhalten.
Es erfolgt eine Prüfung sowohl im Hinblick auf die Geschäftsidee als auch auf die Person des Antragsstellers.
Diese Prüfung führt auf Anweisung der zuständigen Ausländerbehörde eine der fachkundigen Körperschaften vor Ort in Deutschland durch z.B. IHK.
Absolut wichtig in solchen Fällen ist eine gründliche und professionelle Vorbereitung der erforderlichen Dokumente für die Antragsstellung. Vorgeschaltet ist der nicht unwichtige Prozess der Firmengründung in Deutschland. Wenden Sie sich unbedingt an einen Spezialisten, z.B. an uns. ![]()
Jul
27
Das deutsche Ausländerrecht bietet für die ausländischen Bürger eine Mehrzahl an Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Eine davon ist die selbständige Tätigkeit in Deutschland.
Drei wichtige Voraussetzungen müssen nach dem Gesetz erfüllt werden:
1. das Bestehen eines übergeordneten wirtschaftlichen Interesses oder eines besonderen regionalen Bedürfnisses an der gewählten selbständigen Tätigkeit.
2. die Erwartung positiver Auswirkungen der Tätigkeit auf die Wirtschaft.
3. die Finanzierung muss entweder durch Eigenkapital oder durch Kredite gesichert sein.
Diese Voraussetzungen werden von deutschen Behörden als erfüllt angesehen, wenn der ausländische Geschäftsmann in seine deutsche Firma 250.000 € investiert und 5 Arbeitsplätze schafft.
Wichtig!
Auch wenn diese Grenze nicht erreicht wird, gibt es dennoch Möglichkeiten, auch mit kleineren Geschäftsideen einen Aufenthaltstitel als Selbständiger zu erhalten.
Mar
16
Rechtsschutzversicherung und Ausländerrecht
Kategorie Ausländerrecht, Rechtsanwaltskosten, Rechtsschutzversicherung | Kommentar
Bei Fragen aus dem Rechtsgebiet „Ausländerrecht“, „Staatsangehörigkeitsrecht“ übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten des Rechtsanwalts nicht.
Die typischen ausländerrechtlichtlichen Probleme / Fragen unserer Mandanten betreffen:
- Aufenhaltstitel (befristete Aufenthaltstitel; Niederlassungserlaubnis)
- Einbürgerung
- Familienzusammenführung
- Visum, Duldung, Fiktionsbescheinigung usw.
In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die möglichen Folgen schwerwiegender als im Ausländerrecht. Der Aufenthaltstitel kann sowohl über die Familie als auch über die Karriere bestimmen.
Oftmals kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten durch rechtzeitiges Einschreiten endlose Behördengänge ersparen.
Mar
6
Änderung der Gehaltsgrenze für die „Hochqualifizierten“
Kategorie Ausländerrecht, Neues Wichtiges | Kommentar
Am 01.01.2009 trat die Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft.
Die Bedingungen für die Einreise von hoch qualifizierten Ausländern haben sind dadurch erheblich gebessert:
Bis jetzt betrug die erforderliche Gehaltsgrenze etwa 86.400€ jährlich.
Im Jahr 2009 sind es nun 64.800€.
Wellcome to Germany ![]()
Feb
18
Top 2008 - Schweiz tritt dem Schengener Abkommen bei
Kategorie Ausländerrecht, Wussten Sie dass | Kommentar
Am 12. Dezember 2008 ist auch die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten.
Damit fallen die systematischen Kontrollen der Pässe und Identitätskarten an den Landesgrenzen weg.
Das Schengen-Abkommen bezieht sich allerdings nur auf Personen. Die Warenkontrolle an der Grenze bleibt, da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist.
Man wird wegen des Betritts zum Beispiel nicht größere Mengen Rotwein aus Frankreich einführen dürfen – und man muss weiterhin mit Zollkontrollen rechnen.