by Hamm | Mai 4, 2016 | Ausländerrecht, Neues Wichtiges, Unkategorisiert
Es hat mittlerweile ein große Runde gemacht: seit Anfang des Jahres 2016 gibt es im Migrationsrecht erhebliche Erleichterungen für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien. Diese Personen können nun jede Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland aufnehmen, und zwar unabhängig von der Qualifikation. Das heißt, sie erhalten einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung. (Link https://ra-kanzlei-hamm.de/arbeitserlaubnis-fuer-auslaender/) Dieser erlaubt auch den Familiennachzug.
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by Hamm | Okt 3, 2012 | Ausländerrecht
Bis zum 01.08.2012 mussten diejenigen Ausländer, die in Deutschland eine Ausbildung absolviert haben, in ihr Heimatland zurück kehren.
Nunmehr kann die Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung bis zu einem Jahr zur Suche verlängert werden. Dabei muss der Arbeitsplatz dem Abschluss angemessenen sein. Während der Suche ist die Erwerbstätigkeit gestattet.
by Hamm | Okt 3, 2012 | Ausländerrecht
Die positiven Änderungen des Aufenthaltsgesetzes zum 01. August 2012 betreffen auch die ausländischen Studenten.
Während des Studiums dürfen die Studenten nun 120 Tage bzw. 240 halbe Tage im Jahr arbeiten (abhängige Beschäftigung!). Bis zur Änderung des Gesetzes waren es nur 90 bzw. 180 halbe Tage.
Nach Abschluss des Studiums haben die Absolventen nach der neuen Gesetzeslage 18 Monate (anstatt zuvor 12 Monate) Zeit, den Job suchen.
by Hamm | Okt 3, 2012 | Ausländerrecht
Eine ganz neue Regelung findet man ab dem 01.08.2012 im Aufenthaltsgesetz: § 18 c AufenthG.
Diese Norm erlaubt den ausländischen Akademikern den Aufenthalt in Deutschland bis zu 6 Monaten zum Zwecke der Arbeitssuche. Dabei muss es sich um einen Arbeitsplatz handeln, der der Qualifikation des Akademikers angemessen ist. (mehr …)
by Hamm | Okt 3, 2012 | Ausländerrecht
Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es seit dem 01. August 2012. Sie ermöglicht den ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Beschäftigung.
Wichtig ist die Einkommensgrenze von Brutto 44.800 Euro jährlich. Wobei diese Grenze bei sogenannten Mangelberufen (Ingenieure, IT-Fachkräfte, Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ärzte) niedriger ist: 34.944 Euro.
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