Einreisesperre Schengen
In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen.
Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein.
Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen. (mehr …)
In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen.
Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein.
Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen. (mehr …)
Bei diesem Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass die Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem Antritt der Reise möglich ist.
Wer das Schengen-Visum beantragt, sollte darauf achten, dass sein Reisepass mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Gebiet hinaus gültig ist.
Bei der Antragstellung werden nun alle Fingerabdrücke des Antragstellers abgenommen und neben dem Lichtbild im Visa-Informationssystem gespeichert.
Bei Kindern unter 12 Jahren besteht die Pflicht, Fingerabdrücke abzugeben, nicht.
Der Aufenthaltszweck bei dem Schengen-Visum kann variieren (Tourismus, Geschäfts- oder Besuchsreise, medizinische Behandlung), daher gilt es besonders darauf zu achten, welche Unterlagen für den jeweiligen Reisezweck bei der Antragstellung vorzulegen sind.
Äußerst wichtig ist es, die erlaubte Aufenthaltsdauer einzuhalten und rechtzeitig auszureisen.
Andernfalls drohen Sanktionen wie Einreisesperre.
Ausländer können grundsätzlich Firmen in Deutschland gründen auch wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Unternehmensformen, die das deutsche Recht vorsieht.
Wichtig ist zu verstehen, dass solange mit der Gründung eines Unternehmens unmittelbar keine Erwerbstätigkeit in Deutschland verbunden ist, das Migrationsrecht nicht berührt wird. (mehr …)
Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt müssen. Doch das ist falsch.
Die Gesetzeslage ist eindeutig:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, bereits am ersten Krankheitstag die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu verlangen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Das bedeutet: (mehr …)
Gemäß § 109 Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Der Arbeitnehmer darf zwischen einem einfachen und qualifizierten Zeugnis wählen. (mehr …)
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