Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt müssen. Doch das ist falsch.
Die Gesetzeslage ist eindeutig:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, bereits am ersten Krankheitstag die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu verlangen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Das bedeutet:
Verlangt der Arbeitgeber, bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, ist der Besuch beim Arzt für den Arbeitnehmer Pflicht.
Der Arbeitgeber ist dagegen nicht verpflichtet, Gründe für die frühe Vorlage des ärztlichen Attests zu nennen.
In der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts empfand die Arbeitnehmerin die Verpflichtung, bereits am ersten Krankheitstag, das Attest vom Arzt vorzulegen, als Schikane.
Die Richter hielten die Aufregung für unbegründet und gaben dem Arbeitgeber Recht.
Arbeitsrechtliche Fragen: Bei Krankheit sofort zum Arzt?!