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Arbeitserlaubnis für Angehörige der Balkanstaaten

Arbeitserlaubnis für Angehörige der Balkanstaaten

Es hat mittlerweile ein große Runde gemacht: seit Anfang des Jahres 2016 gibt es im Migrationsrecht erhebliche Erleichterungen für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien. Diese Personen können nun jede Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland aufnehmen, und zwar unabhängig von der Qualifikation. Das heißt, sie erhalten einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung. (Link https://ra-kanzlei-hamm.de/arbeitserlaubnis-fuer-auslaender/) Dieser erlaubt auch den Familiennachzug.
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Wann sind Abzüge vom Gehalt rechtmäßig?

Stellen wir folgenden Fall vor. Der Arbeitgeber meint, gegenüber seinem Arbeitnehmer offene Ansprüche zu haben. Er überlegt sich den offenen Betrag von dem noch ausstehenden Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen.

Ein solcher Abzug ist jedoch nur unter der Beachtung von den so genannten pfändungsfreien Beträgen möglich.

Das bedeutet: Nach einem solchen Abzug muss es dem Arbeitnehmer ein von dem Gesetz vorgesehener Restbetrag zum Bestreiten seines Lebensunterhalts bleiben.

Wichtig: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer freiwillig auf Einhaltung von pfändungsfreien Grenzen verzichtet, ist unwirksam!

Die aktuellen pfändbaren Beträge finden Sie hier.

Wann haftet ein Arbeitnehmer?

Eine auf die Tastatur verschüttete Kaffeetasse, ein falsch getanktes Dienstfahrzeug, eine falsch geleitete Überweisung … Viele Beispiele zeigen, dass es im Berufsleben oft zu einem Schaden kommen kann. Dabei stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen soll.

Bei der Kostenverteilung kommt es vor allem auf den so genannten Grad des Verschuldens an.

Wurde der Schaden von dem Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haftet der Arbeitnehmer i.d.R. in vollem Umfang.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer betankt ein Dieselfahrzeug mit Benzin und verursacht so den Motorschaden.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt, so muss der Arbeitnehmer nicht für den ganzen Schaden aufkommen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel los, nachdem er durch ein Hupen aufgeschreckt worden ist und irrtümlich für seine Fahrspur ein grünes Ampelsignal wahrgenommen hat.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer lässt eine Kaffeetasse fallen, diese zerbricht und verschmutzt den Teppich.

Da im Einzelnen die Abgrenzung zwischen verschiedenen Graden des Verschuldens schwierig sein könnte, empfiehlt es sich, einen rechtlichen Rat einzuholen.

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