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Ein Beispiel aus der Automobilbranche: Sie wollen Ihr Geld als Testfahrer verdienen und Fahrzeuge, die noch nicht auf dem Markt sind, auf Herz und Nieren prüfen. Die Firma, die sie engagiert, will Sie jedoch nicht als Arbeitnehmer beschäftigen, sondern als einen Selbständigen und vergibt Ihnen für jede Testfahrt Aufträge.

Sie fragen sich, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht und bitten einen Anwalt um Überprüfung. Stellt es sich heraus, dass Sie trotzt Ihrer Selbständigkeit wie ein Arbeitnehmer tätig waren, so hat es für Sie und für Ihren vermeintlichen Auftraggeber gravierende Folgen. Denn ist jemand im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig, sind Lohnsteuer und Beiträge zu den Sozialversicherungen – vor allem zur Rentenversicherung – fällig.

Wussten Sie und Ihr Auftraggeber nichts davon, weil Sie und Ihr Auftraggeber die rechtliche Lage falsch eingeschätzt haben, so können die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt die Steuern und Beiträge für die bereits vergangene Zeit (!) einfordern. Auch hat der Auftraggeber in der Regel mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

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