Nach dem Gesetz braucht ein Ausländer1 für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen sogenannten Aufenthaltstitel.
Es gibt unterschiedliche Arten von Aufenthaltstiteln. Diese sind:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels gibt es aber Ausnahmen. Das bekannteste Beispiel ist die Regelung für die EU-Bürger. Man kann aber auch durch eine Rechtsverordnung oder auf Grund eines Abkommens von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden.
[1] Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz http://dejure.org/gesetze/GG/116.html ist.