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Anwaltskosten bei der Scheidung

Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Die Anwaltsgebühren sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Die Grundlage für die Berechnung des Honorars ist genauso wie bei den Gerichtskosten der Gegenstandswert, der sich an den Einkommensverhältnissen bemisst.

Es kann aber auch eine individuelle Bezahlung vereinbart werden, zum Beispiel nach Zeitaufwand oder anhand einer Pauschale.

Wichtig! Sprechen Sie die Kosten gleich am Anfang an.

Gerichtskosten bei der Scheidung

Gerichtskosten sind die Gebühren, die man zahlen muss, damit das Gericht im Scheidungsverfahren tätig wird. Die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für die Zeit von 3 Monaten. Dabei wird aber mindestens von einem Gesamtnettoeinkommen in Höhe von 3.000 € ausgegangen. Dies nennt man den sog. Gegenstandswert.

Dies heißt aber nicht, dass Sie diese Summe bezahlen müssen. Vielmehr ist sie lediglich die Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten.

Steht der Gegenstandswert fest, lässt sich die Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen entnehmen. (mehr …)

Was kostet die Scheidung?

Diese Frage stellt man sich unweigerlich. Pauschal lässt sich jedoch kein Betrag ausmachen.

Eine Ehe wird nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden. Zudem muss mindestens eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Somit fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten an.

Im günstigsten Fall fallen für Selbstzahler insgesamt Kosten in Höhe von knapp 2.000 € an. Dabei betragen die Gerichtskosten etwa 450 €, die restliche Summe ist das anwaltliche Honorar. (mehr …)

TOP 2009 – Familienrecht

Die Reform betrifft z. B. das Unterhaltsrecht, den Zugewinnausgleich (Ausgleich vom Vermögen) sowie den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften).

Damit haben die grundlegenden Bereiche des Familienrechts eine Änderung erfahren.

Sollte Ihnen eine Scheidung bevor stehen oder diese bereits laufen, lassen Sie sich (evtl. nochmals) beraten, ob die Änderung der Gesetzeslage für Sie relevant sein könnte.

Ab diesem Jahr gelten auch neue (höhere) Beträge für den Kindesunterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle enthält nun die angepassten Unterhaltssummen.

Top 2008 – Unterhaltsrechtsreform

Unterhaltsrechtsreform, Januar 2008

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. Es brachte u.a. die Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht mit sich.

Der Kindesunterhalt hat nun Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.

Im 2. Rang befinden sich alle kinderbetreuenden Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren, gemeinsam oder allein ein Kind erziehen.

Im 3. Rang befindet sich bspw. der geschiedene Ehegatte, der nur verhältnismäßig kurz verheiratet war und keine Kinder betreut.

Juristische Top 10 aus 2008

Die wichtigen Entscheidungen und Änderungen aus dem Jahre 2008.
(Besser später als nie 🙂 )

  • Reform des Unterhaltsrechts: Kinder haben nun Vorrang.
  • EU-Führerschein, Führerscheintourismus: Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
  • Rechtsdienstleistungsgesetz: Auch Nichtanwälte dürfen nun juristische Leistungen erbringen.
  • Steuer-Identifikationsnummer: Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer.
  • Mini GmbH – UG: Das Stammkapital bei der neuen Form einer GmbH kann von 1,- € bis zu 24.999,- € betragen.
  • Erhöhung des Kinder- und Wohngeldes wurde beschlossen.
  • Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam. Die alte Pendlerpauschale gilt rückwirkend ab 2007 wieder.
  • Schweiz tritt dem Schengener Abkommen bei. Die Warenkontrolle an der Grenze bleibt.
  • Bußgelder bei Verkehrsverstößen werden erhöht.
  • Glücksspielstaatsvertrag: Die privaten Glücksspielanbieter dürfen ab jetzt keine öffentlichen Glücksspiele mehr im Internet veranstalten und vermitteln.

Mehr Informationen zu jedem einzelnen Punkt in Kürze.

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