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Aufenthaltserlaubnis für Selbständige – Familienzusammenführung

Nicht nur der Geschäftsmann selbst kann in Deutschland einen Aufenthaltstitel erwirken.

Wenn die Firma gegründet ist und der ausländische Geschäftsmann einen Aufenthaltstitel für Selbständige erhalten hat, können seine Familienangehörige (z.B. Ehefrau und minderjährige Kinder) einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Das Ziel ist dann das gemeinsame Familienleben in Deutschland.

Der Antrag wird bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im Heimatland gestellt.

Die eigentliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt allerdings vor Ort in Deutschland.

Die zuständige Ausländerbehörde am Wohnsitz des Selbständigen prüft u.a. die wirtschaftliche Situation des ausländischen Geschäftsmannes (wovon soll die Familie leben und ist der Lebensunterhalt nach deutschen Maßstäben gesichert?), die Wohnsituation, das Vorhandensein des Krankenversicherungsschutzes etc..

Auch hier sollte sich der Antragssteller auf Grund der Komplexität der Frage professioneller Hilfe bedienen.

Aufenthaltserlaubnis für Selbständige – Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Dann erfolgt eine Verlängerung für 2 Jahre. Anschließend kann der Selbständige einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Vorausgesetzt wird dabei die erfolgreiche Verwirklichung der Geschäftsidee einerseits und die Sicherung des Lebensunterhaltes andererseits.

Wenn der Selbständige in Deutschland mit Familienangehörigen zusammen lebt, muss der Lebensunterhalt der ganzen Familie gesichert sein.

Ausländern, die älter sind als 45 Jahre, soll die Aufenthaltserlaubnis nach dem Gesetz nur erteilt werden, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

Aufenthaltserlaubnis für Selbständige – Grundsätze

Das deutsche Ausländerrecht bietet für die ausländischen Bürger eine Mehrzahl an Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Eine davon ist die selbständige Tätigkeit in Deutschland.

Drei wichtige Voraussetzungen müssen nach dem Gesetz erfüllt werden (geändert zum 01. August 2012):

1. das Bestehen eines wirtschaftlichen Intersesses oder eines regionalen Bedürfnisses an der gewählten selbständigen Tätigkeit;

2. die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen;

3. die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein.
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Rechtsschutzversicherung und Ausländerrecht

Bei Fragen aus dem Rechtsgebiet „Ausländerrecht“, „Staatsangehörigkeitsrecht“ übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten des Rechtsanwalts nicht.

Die typischen ausländerrechtlichtlichen Probleme / Fragen unserer Mandanten betreffen:

  • Aufenhaltstitel (befristete Aufenthaltstitel; Niederlassungserlaubnis)
  • Einbürgerung
  • Familienzusammenführung
  • Visum, Duldung, Fiktionsbescheinigung usw.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die möglichen Folgen schwerwiegender als im Ausländerrecht. Der Aufenthaltstitel kann sowohl über die Familie als auch über die Karriere bestimmen.

Oftmals kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten durch rechtzeitiges Einschreiten endlose Behördengänge ersparen.

Top 2008 – Schweiz tritt dem Schengener Abkommen bei

Am 12. Dezember 2008 ist auch die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten.

Damit fallen die systematischen Kontrollen der Pässe und Identitätskarten an den Landesgrenzen weg.

Das Schengen-Abkommen bezieht sich allerdings nur auf Personen. Die Warenkontrolle an der Grenze bleibt, da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist.

Man wird wegen des Betritts zum Beispiel nicht größere Mengen Rotwein aus Frankreich einführen dürfen – und man muss weiterhin mit Zollkontrollen rechnen.

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