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Zwei Jobs gleichzeitig?

Will der Arbeitnehmer neben seiner Hauptarbeitsstelle noch etwas dazu verdienen stellen sich mehrere Fragen.

Aus diesem Anlass: eine kleine Checkliste für den Arbeitnehmer.

Ist eine Nebentätigkeit bei einem Vollzeitjob überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer in seiner Freizeit tun und lassen, was er will. Auch andere Jobs sind erlaubt, solange diese keine negativen Einflüsse auf die Hauptarbeitsstelle haben.

Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die dem (Haupt)Arbeitgeber Konkurrenz machen.

Ebenfalls nicht erlaubt ist, wenn der Arbeitnehmer durch Aufnahme eines weiteren Jobs überhaupt keine Freizeit mehr hat. Insbesondere soll das Arbeitszeitgesetz ernst genommen werden!
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