Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz schütz die Arbeitnehmer. Durch die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit soll die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden. (mehr …)
Das Arbeitszeitgesetz schütz die Arbeitnehmer. Durch die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit soll die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden. (mehr …)
Zu der Arbeitszeit gehört die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen und Unterbrechungen. Das Gesetz formuliert einfach.
In der Praxis empfiehlt es sich dennoch genauer hinzuschauen. (mehr …)
Probezeit wird oft mit Wartezeit verwechselt.
Bei der Probezeit handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Frist am Anfang eines Arbeitsverhältnisses – Innerhalb dieser Frist gelten verkürzte Kündigungsfristen. (mehr …)
Die Leiharbeit ist in der juristischen Fachsprache unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bekannt.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden zwei Verträge zwischen drei Akteuren geschlossen. Beteiligt an der Leiharbeit sind: der Leiharbeitnehmer (= Person, die die Arbeitsleistung bringt), der Verleiher (= der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und der Entleiher (= Kunde des Verleihers). (mehr …)
Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers.
Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit.
Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen. (mehr …)
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