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Zu der Arbeitszeit gehört die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen und Unterbrechungen. Das Gesetz formuliert einfach.

In der Praxis empfiehlt es sich dennoch genauer hinzuschauen.

Beispiele:

1) Der Mitarbeiter hat einen auswärtigen Termin und muss nach Stuttgart.

  • Fährt der Mitarbeiter mit der Bahn, so zählt die Fahrt nicht zur Arbeitszeit.
  • Fährt der Mitarbeiter dagegen mit dem Auto und lenkt das Fahrzeug selbst, so zählt die Fahrtzeit zu der Arbeitszeit.
  • Bereitet sich der Mitarbeiter während der Bahnfahrt für den Termin vor, so handelt es sich wiederum um Arbeitszeit.
  • Fahren zwei Mitarbeiter zusammen, so ist die Fahrzeit für den Fahrer Arbeitszeit, für den Mitfahrenden – Erholungszeit.

2) Nicht zu der Arbeitszeit zählen die Fahrtzeiten zu und von der Arbeitsstelle.

Insbesondere wenn es um die Vergütung und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter geht, ist es wichtig, Klarheit über die geleisteten Arbeitsstunden zu schaffen.

Arbeitsrechtliche Fragen: Was ist Arbeitszeit?

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