Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers.
Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit.
Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen.
Die Wartezeit sehen beispielsweise Entgeltforzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz vor.
- So hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Falle der Krankheit in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
- Wird der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen seiner Beschäftigung krank, so bekommt er anstatt der Fortzahlung seines Entgeltes das Krankengeld von seiner Krankenkasse.
- Die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes greifen erst nach dem 6-monatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Zudem müssen die übrigen Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetes vorliegen.
- Der volle Urlaubsanspruch wird nur dann erworben, wenn der Arbeitnehmer eine 6-monatige Wartezeit des Bundesurlaubsgesetzes erfüllt hat.
Arbeitsrechtliche Fragen: Was bedeutet Wartezeit im Arbeitsrecht?