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Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers.

Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit.

Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen.

Die Wartezeit sehen beispielsweise Entgeltforzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz vor.

  • So hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Falle der Krankheit in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
  • Wird der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen seiner Beschäftigung krank, so bekommt er anstatt der Fortzahlung seines Entgeltes das Krankengeld von seiner Krankenkasse.
  • Die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes greifen erst nach dem 6-monatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Zudem müssen die übrigen Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetes vorliegen.
  • Der volle Urlaubsanspruch wird nur dann erworben, wenn der Arbeitnehmer eine 6-monatige Wartezeit des Bundesurlaubsgesetzes erfüllt hat.

Arbeitsrechtliche Fragen: Was bedeutet Wartezeit im Arbeitsrecht?

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