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Wartezeit beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung



Bei einem Wechsel zu einer anderen Rechtsschutzversicherung kann eine Anrechnung der Wartezeit stattfinden, die Sie bei der „alten“ Versicherung bereits zurück gelegt haben. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass das gleiche Risiko versichert war und die Wartezeit verstrichen ist.

Haken Sie diesbezüglich bei der neuen Versicherungsgesellschaft nach.

Einige Versicherungen verzichten bei dem Abschluss eines neuen Rechtsschutzversicherungsvertrages überhaupt auf die Wartezeit. Diese Regelung erstreckt sich jedoch nicht auf alle Rechtsgebiete. Zum Beispiel im Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die Wartezeit immer der Gegenstand der Versicherungsvereinbarung. Denn auf diesen Rechtsgebieten kommt es sehr oft zu Streit.

Fazit:

Achten Sie bei einem Vergleich zwischen den Rechtsschutzversicherungen auf eine günstige Wartezeitregelung. Es können sich dadurch wesentliche Unterschiede für Ihren individuellen Rechtsschutz ergeben.

Scheidung und Finanzen

Vom glücklichen Eheleben ist nichts mehr übrig geblieben. Sie oder Ihr Ehepartner wollen und können nicht mehr. Der Entschluss zur Trennung steht fest.

Warten Sie nicht den Ausgang ab, sondern handeln Sie. Handeln bedeutet in diesem Fall, sich umfassend über die Rechte, Pflichten und Folgen der Trennung bzw. Scheidung zu informieren.

Auch hier gilt: Wissen ist Macht.

Falls Sie keine Kenntnisse über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Ehepartners haben, so ist jetzt höchste Zeit, über alles im Bilde zu sein. Das bedeutet auch gleichzeitig, Sie müssen in der Lage sein, die gegebenen Umstände schwarz auf weiß nachzuweisen. Jede von Ihnen aufgestellte Behauptung muss mit entsprechenden Gehaltsabrechnungen, Lebensversicherungspolicen, Kontoauszügen etc. belegt werden.

Die sich einst nahestehenden Ehepartner bleiben in solchen Situationen nicht immer fair. Je mehr Sie von einander wissen, desto mehr Chancen bestehen, den emotional schmerzlichen Schlussstrich schneller zu ziehen und dadurch, wenn schon nicht eine einvernehmliche, dann eben eine „zivilisierte“ Scheidung zu erzielen.

Den Antrag auf Ehescheidung kann für Sie ausschließlich ein Rechtsanwalt stellen, denn vor Familiengerichten besteht sogenannter „Anwaltszwang“.

Besteht zwischen den Ehegatten von Anfang an Einigkeit in Bezug auf Scheidung und Regelung der damit verbundenen Folgen, so braucht nur ein Ehegatte den Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens zu beauftragen.

Merken Sie sich aber, der Rechtsanwalt vertritt ausschließlich die Interessen des ihn beauftragten Ehepartners. Sollten Sie die Befürchtung haben, unzureichend informiert zu sein, so empfiehlt es sich, auf jeden Fall einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten.

Fazit:

Eine klare Vorstellung über Ihre finanzielle Situation und die Ihres Ehepartners (möglichst nachweisbar) erleichtert den Scheidungsprozess.

Der erste Schritt nach der Kündigung eines Arbeitsvertrages

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie sind Arbeitnehmer. Sie waren mehrere Jahre bei einer Firma beschäftigt. Unerwartet erhalten Sie ein Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber, mit dem Inhalt, dass Ihr Arbeitsverhältnis nunmehr beendet wird.

Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass der gekündigte Arbeitnehmer zunächst nichts unternimmt. Diese Reaktion ist falsch.

Lassen Sie sich sofort nach Zugang des Kündigungsschreibens rechtlich beraten.

Denn hier laufen ggf. Fristen (z. B. 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage). Verstreichen diese Fristen, ohne dass der Arbeitnehmer rechtliche Schritte unternimmt, kann man gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen.

Die Forderungen, die dem Arbeitnehmer im Falle der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zustehen, können nicht mehr geltend gemacht werden. Darunter fällt bspw. auch der Anspruch auf Abfindung.

Fazit:

Bei Kündigung ist die unverzügliche Einholung eines rechtlichen Rates immer zu empfehlen.

Rechtsschutzversicherung und Wartezeit

Nicht selten denkt man: „Ich habe Rechtsschutz. Die Rechtsanwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen“. So einfach ist es oftmals aber nicht.

Die ersten wichtigen Fragen sind:

  • Wann war der Versicherungsbeginn?
  • Wann ist das Ereignis eingetreten, dessentwegen Sie Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen?

Im Vergleich zu beispielsweise einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Kfz-Versicherung enthält eine Rechtsschutzversicherung in bestimmten Fällen die sogenannte Wartezeit. Im Regelfall sind es 3 Monate, die ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen beginnen. Das heißt, wenn das Ereignis, dessentwegen Sie Rechtsschutz benötigen, nach dem Vertragsabschluss und während der Wartezeit eintritt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts nicht.

Die 3- monatige Wartezeit gilt bspw. für:

  • Arbeitsrechtsschutz,Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Keine Wartezeit besteht für:

  • Schadenersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Beratung in Familien- und Erbrecht.

Welchem Rechtsgebiet Ihr individueller Fall zuzuordnen ist, auf welchen Zeitpunkt es für den Versicherungsschutz genau ankommt etc., klärt für Sie am besten ein Spezialist.

Lassen Sie sich also beraten, auch wenn die Wartezeit noch nicht verstrichen ist.

Es kann sein, dass in Ihrem Fall eine Ausnahme greift oder das ursächliche Ereignis nach Ablauf der Wartezeit zeitlich festzulegen ist. Das bedeutet für Sie, die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten der erforderlichen Rechtsberatung.

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