Unfall mit einem Mietwagen
Die Mietwagenfirmen vereinbaren oft mit ihren Kunden eine Selbstbeteiligung für den Fall eines Unfalls. Der Kunde muss also den Betrag i.H.v. der Selbstbeteiligung aus der eigenen Tasche zahlen, falls ein Unfall passiert. Weiter findet man in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) die Klausel, dass der Mieter des Wagens bei Unfall die Polizei zu rufen hat.