by Hamm | Jun 19, 2016 | Arbeitsrecht, Was tun, wenn... ?
Ab Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft haben Sie als Arbeitgeber Einiges zu beachten.
Im Wesentlichen sind die Pflichten des Arbeitgebers dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen.
Unabhängig davon, ob der Beschäftigungsort potentielle Gefahren für eine Schwangere birgt, haben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde von der Mitteilung über die Schwangerschaft sofort zu unterrichten. In Baden-Württemberg muss das örtlich zuständige Regierungspräsidium informiert werden. (mehr …)
by Hamm | Jun 13, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Diese Frage stellt man sich unweigerlich. Pauschal lässt sich jedoch kein Betrag ausmachen.
Eine Ehe wird nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden. Zudem muss mindestens eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Somit fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten an.
Im günstigsten Fall fallen für Selbstzahler insgesamt Kosten in Höhe von knapp 2.000 € an. Dabei betragen die Gerichtskosten etwa 450 €, die restliche Summe ist das anwaltliche Honorar. (mehr …)
by Hamm | Mai 26, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Arbeitsrecht ist privates Recht und ist von freien Entscheidungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geprägt. Niemand darf gezwungen werden, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, ohne dass beidseitiges Einverständnis besteht.
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by Hamm | Mai 19, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Selbst wenn ein befristeter Vertrag schriftlich geschlossen wurde, bedeutet es oft nicht, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Beschäftigung nach Ende der Befristung hat.
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by Hamm | Mai 12, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Sie sind zum Vorstellungsgespräch eingeladen und der potentielle Arbeitgeber bietet Ihnen an, ein paar Tage zur Probe zu arbeiten. Ohne etwas zu unterschreiben legen Sie los.
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by Hamm | Mai 4, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Ein Beispiel aus der Automobilbranche: Sie wollen Ihr Geld als Testfahrer verdienen und Fahrzeuge, die noch nicht auf dem Markt sind, auf Herz und Nieren prüfen. Die Firma, die sie engagiert, will Sie jedoch nicht als Arbeitnehmer beschäftigen, sondern als einen Selbständigen und vergibt Ihnen für jede Testfahrt Aufträge.
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