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Das Wichtigste zum Stammkapital einer UG

1. Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) ist flexibel wählbar: von 1 Euro bis zu 24.999 Euro.

2. Es ist in Bar vor der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe aufzubringen.

3. Die Sachenlagen sind ausgeschlossen.

4. Diese Gesellschaft darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH (25.000 Euro) nach und nach ansparen.

5. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist.

6. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht.

7. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro, fallen die Beschränkungen weg. Der Gesellschaft steht es frei, sich in eine „normale“ GmbH umzufirmieren oder aber die Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beizubehalten.

Gründung einer Mini GmbH kann Geld und Zeit sparen

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) kann echte Kosten- und Zeiterparnis bedeuten:

Bei einer Standardgründung (Bargründung, maximal 3 Gesellschafter) können vorformulierte Dokumente benutzt werden.

Diese befinden sich schon als Anlage im Gesetz und bilden den Gesellschaftvertrag, die Gesellschafterbestellung und die Gesellschafterliste.

Das heißt:

  • Sie müssen keinen Juristen beauftragen, um diese Dokumente zu erstellen
  • Wenn die Dokumente – ordnungsgemäß ausgefüllt – beim Registergericht eingereicht werden, soll die Registrierung ohne Nachfragen und schneller passieren.
  • Im Ergebnis muss lediglich die Beurkundung und die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch einen Notar bezahlt werden.

Die oben genannten Punkte gelten für die Gründung sowohl einer klassischen GmbH als auch einer UG-Gründung.

P.S.
Nach unserer Erfahrung dauert die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) in Stuttgart etwa 2 Wochen.

Mini GmbH (UG haftungsbeschränkt) – mit einem Satz

Man kann die Grundidee einer UG (haftungsbeschränkt) vereinfacht so darstellen:

  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine neue Rechtsform. Sie ist eine besondere Form der bekannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
  • Die Gesellschafter bestimmen individuell über die Höhe ihrer Stammeinlagen. Dabei muss jeder Geschäftsanteil mind. 1€ betragen.

P.S.
Ok, das waren 2 Sätze 🙂

Top 2008 – Mini GmbH – UG

Das GmbH-Recht wurde 2008 reformiert.

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung vom Missbräuchen, MoMiG, trat zum 01.11.2008 in Kraft.

Durch die Reform soll u.a. die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher und schneller werden.

Bis jetzt brauchte man viel Zeit und Geld, um eine GmbH zu gründen.

Ab November 2008 gibt es neben der üblichen GmbH (Stammkapital 25.000,- €) – die bestehen bleibt – eine weitere besondere Form von GmbH: „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“.

Diese Form von GmbH ist vor allem für die interessant, die wenig Stammkapital für ihr neues Unternehmen haben und benötigen (z. B. Dienstleistungsunternehmen).

Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) ist flexibel wählbar, d.h. es kann von 1,- € bis zu 24.999,- € betragen.

Durch die Reform ist nun u.a. möglich, den Verwaltungssitz und den Betrieb einer GmbH im Ausland zu wählen.

Fazit:
Der deutsche Gesetzgeber schaffte damit eine echte Konkurrenz zu der bekannten Rechtsform einer Ltd.

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