by Hamm | Sep 19, 2016 | Familienrecht, Scheidung, Unkategorisiert
Ein Zusammenleben über kürzere Zeit (bis zu 3 Monaten), das der Versöhnung dienen soll, unterbricht das Trennungsjahr nicht. Falls aber tatsächlich eine Versöhnung zwischen den Ehegatten stattfindet, werden die Trennungsfristen unterbrochen. Bei einer erneuten Trennung beginnen daher die Trennungszeit von neuem.
by Hamm | Sep 12, 2016 | Familienrecht, Scheidung, Unkategorisiert
Der Scheidungsprozess zieht sich bis zum endgültigen Scheidungsbeschluss normalerweise zwischen sechs und zwölf Monaten hin. Wie lange es im Einzelnen bis zum Scheidungsbeschluss dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
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by Hamm | Sep 5, 2016 | Familienrecht, Scheidung, Unkategorisiert
Ein Indiz dafür, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht ist das räumliche Getrenntleben. Allerdings ist der Auszug eines Partners nicht zwingend notwendig, um die Scheidung voranzutreiben.
Oft sind Ehepaare aus finanziellen Gründen gezwungen, auch nach einer Trennung zusammen in der Ehewohnung zu leben.
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by Hamm | Aug 29, 2016 | Familienrecht, Scheidung, Unkategorisiert
Die Ehe wird geschieden, wenn sie „zerrüttet“, d. h. gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn
- die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und
- nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
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by Hamm | Jul 11, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen von dem anderen Ehegatten den sogenannten Verfahrenskostenvorschuss verlangen.
Voraussetzung ist aber unter anderem, dass der pflichtige Ehegatte genügend Einkommen hat (d.h. leistungsfähig ist) und seine Inanspruchnahme nicht ausnahmsweise unzumutbar ist.
Leistungsfähig ist der Ehegatte, wenn er in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu decken.
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by Hamm | Jul 4, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Jeder hat das Recht, seine Rechte und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Wenn man also nur über ein geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen besitzt, ist man oft nicht in der Lage die Kosten eines Scheidungsprozesses zu zahlen. In solchen Fällen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe müssen die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen, sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen werden.
Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und welche Pflichten damit zusammenhängen.