07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.

Der Zugang ist sichergestellt, wenn :

  • Der Arbeitnehmer die Kündigung persönlich dem Arbeitgeber übergibt. Lassen Sie in diesem Fall den Empfang durch Unterzeichnung eines Doppels des Kündigungsschreibens unter Angabe des Datums quittieren.
     
  • die Übergabe durch einen Boten mittels des Einwurfs des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Arbeitgebers geschieht. Machen Sie in diesem Fall schriftlichen Vermerk für Ihre Unterlagen mit dem Inhalt, wer, an welchem Datum, um welche Uhrzeit das Kündigungsschreiben eingeworfen hat.
     
  • die Übersendung des Kündigungsschreibens mittels des Einwurfs-Einschreibens bzw. Einschreibens / Rückscheins erfolgt.

Achtung! Die Übermittlung der Kündigungserklärung per Telefax, E-Mail oder mittels sonstiger Telekommunikationstechniken stellt keinen wirksamen Zugang dar.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen