Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.
Der Zugang ist sichergestellt, wenn :
- Der Arbeitnehmer die Kündigung persönlich dem Arbeitgeber übergibt. Lassen Sie in diesem Fall den Empfang durch Unterzeichnung eines Doppels des Kündigungsschreibens unter Angabe des Datums quittieren.
- die Übergabe durch einen Boten mittels des Einwurfs des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Arbeitgebers geschieht. Machen Sie in diesem Fall schriftlichen Vermerk für Ihre Unterlagen mit dem Inhalt, wer, an welchem Datum, um welche Uhrzeit das Kündigungsschreiben eingeworfen hat.
- die Übersendung des Kündigungsschreibens mittels des Einwurfs-Einschreibens bzw. Einschreibens / Rückscheins erfolgt.
Achtung! Die Übermittlung der Kündigungserklärung per Telefax, E-Mail oder mittels sonstiger Telekommunikationstechniken stellt keinen wirksamen Zugang dar.